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  Montag, 6.2.2012

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Beamtenbeihlfeversicherung

Die Beamtenbeihilfe oder auch Beihilfeversicherung ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem. Es ergänzt die Eigenvorsorge des Beamten. Der Dienstherr (z. B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist personen- oder familienbezogen, je nach Bundesland. Der von der Beihilfe nicht gedeckte Teil der Krankheitskosten ist privat abzusichern. Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen. Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.

Mit der privaten Beamtenbeihlfeversicherung besteht ein Anspruch von 50% für ledige und verheiratete Beamte, 70% für Ehefrauen und 80% für jedes Kind. Bei zwei oder mehr Kindern steigt der Anspruch des Beamten auf 70%. Die Restkosten sind über die Beihilfeergänzungstarife absicherbar.

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