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  Montag, 6.2.2012

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Vergleich private Krankenversicherung / gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche
Krankenkasse
Private
Krankenversicherung
Tagegelder
Versichert gilt ein Tagegeld bis zu 70 % des Bruttoein-
kommens, bzw. 90 % des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 % der Beitrags-
bemessungsgrenze
(2005= 46.800 EUR); Die Leistungs-
dauer ist auf 78 Wochen begrenzt
Versicherbar ist das Nettoeinkommen zzgl. Sozialversicherungsanteil auch über der Beitragsbemessungs-
grenze
, ohne zeitliche Begrenzung
 
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden; Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag





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