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Vergleich private Krankenversicherung / gesetzliche Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenkasse |
Private Krankenversicherung |
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| Tagegelder |
Versichert gilt ein Tagegeld bis zu 70 % des Bruttoein- kommens, bzw. 90 % des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 % der Beitrags- bemessungsgrenze (2005= 46.800 EUR); Die Leistungs- dauer ist auf 78 Wochen begrenzt |
Versicherbar ist das Nettoeinkommen zzgl. Sozialversicherungsanteil auch über der Beitragsbemessungs- grenze, ohne zeitliche Begrenzung |
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| Selbstbeteiligung |
| Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz |
Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden; Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag |
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